Wegen der Beschränkungen der aktuell gelten Corona Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz wird die Mitgliederversammlung am Freitag 17.12.2021 um 19:30 Uhr als sogenannte 2G+ Veranstaltung stattfinden. Dies bedeutet es haben nur Personen Zutritt die einen Nachweis vorlegen können über Genesung oder den vollständigen Impfschutz. Zusätzlich müssen alle Teilnehmer einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Corona Test einer offiziellen Corona Teststelle vorlegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Personen mit einer sogenannten „Booster“ Impfung, also der dritten Impfung nach aktuellen Vorgaben.

Es wird kein gastronomisches Angebot zur Verfügung stehen.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden mit Totengedenken; Ehrungen langjähriger Mitglieder; Bericht über das Vereinsgeschehen; Sportberichte der Fachwarte; Kassenbericht; Bericht der Kassenprüfer; Entlastung des Vorstandes; Wahlen; Anträge und Verschiedenes.

Die Nutzung der Radsporthalle ist nach Lockerung diverser Corona-Beschränkungen nun wieder unter Auflagen möglich. Dazu ist ein allgemeines Hygiene Konzept erstellt worden, sowie noch einzelne spezielle Konzepte für die einzelne Sparten.

Die Konzepte sind der Ortsgemeinde vorgelegt und genehmigt worden. Es gelten verschiedene Vorschriften die jeder beim Betreten kennen und befolgen muss. Bereiche wie beispielsweise Duschen, Theke, Küche und Umkleiden bleiben bis auf weiteres komplett gesperrt.

Jeder Übungsleiter ist für seine Sportgruppe verantwortlich. Sportler wenden sich für Details bitte an den entsprechenden Übungsleiter.

Das allgemeine Hygiene Konzept kann über den Download Bereich oder diesen Link <--klick--> abgerufen werden.

Bitte lesen Sie sich vor Betreten der Radsporthalle unbedingt die geltenden Regeln durch. Zeigen Sie Verantwortung und halten Sie sich an alle Regeln strikt. Nur so können wir als Verein und Sport insgesamt unseren Beitrag zu einer weiteren Eindämmung der Pandemie leisten.